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SCHORNSTEINFEGER

Ab sofort bieten wir unseren Kunden auch die Leistung rund um das Schornsteinfegerhandwerk an. Bei der Durchführung der "Schornsteinfegerleistung" arbeiten wir nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) inklusive einer Abgaswegeuntersuchung.

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Gesetzliche Neuregelung

 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist am 29.11.2008 das bisher geltende Recht umfassend geändert worden. Seit dem 1. Januar 2013 gilt nun das "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz".

 

Für unsere Kunden ist es wichtig zu wissen, dass sie seit 1. Januar 2013 nicht nur selbst entscheiden können, wer die praktischen Schornsteinfegerarbeiten ausführt, sondern welche Pflichten damit verbunden sind. Wer die neue Wahlfreiheit nutzen möchte, hat es künftig nicht nur mit zwei Schornsteinfegern zu tun sondern muss auch zahlreiche Fristen beachten.

 

Die praktischen Schornsteinfegerarbeiten führt Ihr Schornsteinfeger allerdings seit Jahresanfang nicht mehr wie bisher "automatisch" aus. Hier greift die eigentliche gesetzliche Neuregelung: Seit Jahresanfang entscheiden Sie, welchen Schornsteinfegerbetrieb Sie mit der Ausführung dieser Arbeiten beauftragen.

 

Von Ihrem Bezirksschornsteinfeger werden Sie darüber informiert, welche Schornsteinfegerarbeiten der Gesetzgeber für die auf Ihrem Grundstück befindlichen Anlagen vorgeschrieben hat. Diese Information erhalten Sie in Form eines schriftlichen Bescheides: dem Feuerstättenbescheid. In ihm ist festlegt, in welchen Abständen welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit regelmäßig an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen durchgeführt werden müssen.

 

Mit der Ausführung der praktischen Arbeiten können Sie nun auch einen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen. Dabei muss es sich zwingend um einen Betrieb des Schornsteinfegerhandwerks handeln, der die handwerksrechtlich erforderliche Qualifikation besitzt wie die Firma "Andreas Langkowski" Haustechnik.

 

Für die Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks bringt die Novellierung des deutschen Schornsteinfegerrechts die Möglichkeit, ihren Kunden ein erheblich erweitertes Leistungspaket anzubieten. 

 

 

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